Ausbildungs-Tagebücher gibt es schon viele im Web - da wird für meins wohl auch noch Platz sein (:-)

Dabei möchte ich über die Erfahrungen zum Erwerb der eigentlichen Piloten-Lizenz (JAR-FCL PPL-A) berichten - das war eigentlich auch alles, was ich 2004 zu tun geplant hatte. Nachdem ich dann aber die Lizenz hatte, und das Fliegen immer noch und immer wieder so viel Spaß machte, habe ich mich 2006 entschlossen als weiteren Schritt noch die Nachtflug-Berechtigung (NFQ) zu erwerben. Auch diese Ausbildung werde ich in Form eines Tagebuchs beschreiben.

Die Motorflugausbildung

Die Ausbildung kann frühestens im Alter von 16 Jahren begonnen werden, auch Alleinflüge sind in diesem Alter schon möglich. Die Lizenz für Privatpiloten, die zum eigenverantwortlichen Fliegen und zum Mitnehmen von Fluggästen erforderlich ist, wird aber nach bestandenen Prüfungen frühestens im Alter von 18 Jahren ausgestellt.

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 80 Unterrichtsstunden, verteilt auf Fächer wie Luftrecht und ATC Verfahren, Navigation, Flugleistung und Flugplanung, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Aerodynamik, Allgemeine Luftfahrzeugkunde, betriebliche Verfahren und Verhalten in besonderen Fällen. Es ist dabei zum besseren Verständnis des Lernstoffs durchaus sinnvoll vor Beginn der theoretischen Ausbildung bereits einige praktische Flugstunden zu absolvieren.

Außerdem muß bis zum Ende der Ausbildung auch noch mindestens eines dieser Flugsprechfunk-Zeugnis erworden werden:

  • BZF II (für Sprechfunk in Deutsch, nur gültig in Deutschland)
  • BZF I (für Sprechfunk in Englisch, weltweit gültig)
  • AZF (wie BZF I, aber inklusive der Sprechgruppen für Instrumentenflug, d.h. für PPL-A ohne die IFR Berechtigung nicht unbedingt notwendig)

Für diese Zeugnisse sind keine besonderen Kurse oder Mindeststunden vorgeschrieben. Die Prüfung wird von der Bundesnetzagentur (ehemals Regulierungsbehörde für für Post und Telekommunikation, ehemals Bundesamt für Post und Telekommunikation, etc. etc) abgenommen. Für die beiden Englisch-sprachigen Zeugnisse (BZF I bzw. AZF) muss dann zusätzlich noch ein Nachweis ausreichender Englisch-Sprachkenntnisse ("ICAO Sprachtest") erbracht werden.

Der erste Ausbildungsabschnitt in der praktischen Motorflugausbildung endet, je nach Begabung und Engagement, nach ca. 20 bis 80 Flugstunden mit Fluglehrer dann mit den ersten drei Alleinflügen. Es schließen sich weitere Abschnitte an, in denen die Verfahren an kontrollierten und unkontrollierten Flugplätzen, der Sprechfunk, die Strecken- und Funknavigation und sämtliche möglichen Notfälle trainiert werden und in denen der Flugschüler mehr und mehr Verantwortung übernimmt. Nach einer gründlichen Wiederholung und einem Vor-Prüfungsflug kann die Ausbildung mit der praktischen Prüfung beendet werden.

Insgesamt sind während der praktischen Ausbildung mindestens 45 Flugstunden zu absolvieren, davon mindestens 15 Stunden im Alleinflug (dies galt bereits für JAR-FCL und gilt auch für die heutigen EU Part-FCL Lizenzen).