Vielen Piloten, die nur gelegentlich fliegen, haben möglicherweise die Änderung noch nicht bemerkt, die der Deutsche Wetterdienst (DWD) Ende 2018 vollzogen hat: im METAR ("Flugplatzwettermeldungen") werden gemäß jetzt international gültiger Verschlüsselungsvorschrift (ICAO Annex 3) für "CAVOK" nur noch "signifikante Wolken" berücksichtigt.

Das kann bei Nichtbeachtung zu der potentiell gefährlichen Situation führen, dass man als Pilot zu einem Flugplatz fliegt, für den "CAVOK" gemeldet ist, und sich bei Annäherung an den Platz dann mit einer geschlossenen Wolkendecke in 5500 ft konfrontiert sieht. Wenn man aus größerer Höhe kommt und dann in der Umgebung des Platzes nirgendwo eine Lücke in der geschlossenen Bewölkung zu finden ist wird der Anflug nach VFR wohl schwierig....

Daher hier nochmal eine kurze Zusammenfassung der Verschlüsselungsvorschriften für Flugplatzwettermeldungen gemäß ICAO Annex 3:
Per Definition ist Bewölkung im METAR nur signifikant, wenn die Wolkenuntergrenze unterhalb von 5000 ft (AGL) oder unterhalb der höchsten Sektormindesthöhe liegt, oder es sich um CB oder TCU handelt.

Der DWD schreibt hierzu:
Am 01.10.2018 ist das Handbuch zur Richtlinie Flugwetterdienste - Band Obs „Wettermeldungen für die Luftfahrt“ in der Version 2.0 in Kraft getreten. Der Deutsche Wetterdienst legt darin die Verschlüsselungsvorschriften fest, nach denen in Deutschland Flugplatzwettermeldungen (METAR / SPECI und MET REPORT / SPECIAL) erstellt werden. Notwendig wurde dies u.a. wegen einer europäischen Verordnung DVO (EU) 2017/373, die ICAO Annex 3 in EU-Recht überführt und ab 02.01.2020 gültig wird. Teils werden ICAO-Empfehlungen über Flugplatzwettermeldungen zu bindenden Vorschriften, oder Zusatzinformationen in Flugplatzwettermeldungen müssen entfallen. Band Obs Version 2.0 regelt außerdem die Verschlüsselung vollständig automatisch erstellter Flugplatzwettermeldungen, die mit dem Zusatz AUTO gekennzeichnet werden. Der Umfang der Meldungen muss in Anlehnung an die ICAO Vorgaben der Messtechnik für ein vollautomatisches Wetterbeobachtungssystem angepasst werden. Diese Anpassung gilt einheitlich für alle Meldungen. Auch das Kapitel zu MET REPORT / SPECIAL wurde vollständig überarbeitet. Diese zusätzlichen pistenbezogenen Flugplatzwettermeldung ersetzen im Flughafenbereich schrittweise METAR / SPECI und werden dann für ATIS verwendet.

Wichtige Änderungen bei der Verschlüsselung von Flugplatzwettermeldungen im Handbuch zur Richtlinie Flugwetterdienste - Band Obs Version 2.0 sind:

  1. Es werden nur noch signifikante Wolken gemeldet bzw. hinsichtlich CAVOK oder NSC berücksichtigt.
  2. Als gegenwärtiges Wetter (w’w‘) werden maximal zwei Gruppen verwendet.
    (Beispiel: Bei +SHRA VCTS BCFG entfällt BCFG und gemeldet wird +SHRA VCTS.)
  3. Treten Niederschläge auf, do werden diese nach ihrer Relevanz gemeldet (SN vor RA vor DZ).
  4. Die Auswahl der zulässigen Buchstabenkürzel zur Meldung des gegenwärtigen Wetters (w’w‘) wurde angepasst (Tabelle 5.1 im Band Obs Version 2.0).

Das Handbuch zur Richtlinie Flugwetterdienste - Band Obs „Wettermeldungen für die Luftfahrt“ Version 2.0 finden Sie im Internet beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und beim Deutschen Wetterdienst.

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag